Photovoltaik–Anlagen

F.A.Q

  • Produziert die Photovoltaikanlage auch im Winter Strom?

    Da die beste Energieausbeute bei senkrechtem Einfall (im Sommer) der Solarstrahlung auf das Modul existiert, erzeugt die Photovoltaikanlage in den Wintermonaten aufgrund des niedrigen Sonnenstands und der und der geringeren Sonnenscheindauer ungefähr nur 20% des Energieertrags der Sommermonate. Allerdings hat die Anlage im Winter bei einem nach Süden ausgerichteten Dach mit einer Neigung >45° bei klarem Himmel und niedrigen Modultemperaturen zur Mittagszeit eine höhere Leistung als im Sommer bei hohen Modultemperaturen. Bei einer Einstrahlung von 1000W/m2 und einer Modultemperatur von -10° nimmt die Leistung um 14% zu: (-10°-25°) x -0,4%, d.h. ein 240W-Modul hätte dann 273,6W. Achtung Eingangsspannung Wechselrichter bei der Dimensionierung beachten!

  • Absicherung gegen Dachlawinen?

    Aufgrund der Glasoberfläche der Module, die einen geringeren Reibungskoeffizienten als die Dachziegel haben, lösen sich Schneebretter, die bis zum First reichen und gehen als massive Dachlawine ab. Hier gilt es zu überprüfen, ob nicht aus Sicherheitsgründen ein Schneefanggitter angebracht werden sollte. Nachteil des Schneefanggitters: Der Schnee staut sich zurück, die Module sind wesentlich länger mit Schnee bedeckt und die Anlage erzeugt einen geringeren Energieertrag.

  • Wieviele kWp sollte eine Photovoltaikanlage haben?

    Eine Photovoltaikanlage muss lt.§EEG mindestens 1kWp installierte Modulleistung haben, um die Einspeisevergütung zu erhalten. Die Größe einer Photovoltaikanlage ist abhängig von den Vorgaben des Kunden, ob z.B. durch einen möglichst hohen Eigenbedarf Energiekosten gesenkt werden sollen und dadurch ein stückweit oder die komplette Photovoltaikanlage die Energie pro Jahr erzeugt, die im Haus verbraucht wird oder ob durch die Einspeisevergütung einer größeren Photovoltaikanlage eine Rente aufgebaut werden soll. Ein 4 Personen Haushalt verbraucht im Jahr ca. 5000 kWh. Eine 5,5kWp-Anlage erzeugt die Energie für diesen Jahresenergiebedarf.

  • Benötige ich eine Baugenehmigung?

    Je nach Bundesland verschieden. In Bayern sind Anlagen, die Dach parallel installiert werden (siehe Bayerische Bauordnung Artikel 57) normalerweise genehmigungsfrei. Aufgeständerte Anlagen sind genehmigungspflichtig. Vorab immer beim Bauamt nachfragen. Unsere Erfahrung zur Jahrtausendwende: Den Kunden uns uns als Installationsfa. wurde damalig massiv von der Würzburger Baubehörde im Landratsamt mit Bußgeldbescheiden und sonstigen rechtlichen Konsequenzen gedroht, bis wir die Genehmigungsfreiheit von der Obersten Baubehörde des Bayerischen Staatsminsteriums des Innern für die Installation von Dach parallelen Anlagen erwirken konnten.

  • Wie verhält sich der Markt, wird die Technik angenommen?

    Weltweit steigt die Zahl der installierten Solarstromanlagen. Zweistellige Wachstumsraten sind in den letzten Jahren zu verzeichnen gewesen. Und ein Ende dieser Entwicklung ist nicht abzusehen. Im Gegenteil. Das geschärfte Bewusstsein für die Umweltbelastung durch konventionelle Energieträger und das nahende Ende der Ressourcen fossiler Brennstoffe lässt die regenerativen Energien immer stärker in den Blickpunkt rücken. Technische Fortschritte und weitreichende Förderprogramme machen die Photovoltaik zu einer sehr attraktiven Alternative.

  • Wie erhalte ich eine Förderung?

    Photovoltaikanlagen werden von der Bundesregierung durch ein zinsgünstiges Darlehen der KfW gefördert.
    1. Holen Sie von uns ein Angebot ein.
    2. Beantragen Sie alle Fördermaßnahmen.
    3. Warten Sie die Förderzusagen ab und entscheiden dann.

  • Warum sollte ich für eine Photovoltaikanlage Geld investieren?

    1.Für die Investition in eine Photovoltaikanlage erhalte ich (z.Zt. in 2013) eine höhere Rendite als bei einer konservativen Geldanlage bei der Bank
    2.Steuerlich Vorteile durch Abschreibung
    3.Nachhaltige u. umweltfreundliche Erzeugung von Energie
    4.Nutzung der selbst erzeugten Energie (Eigenverbrauch) seit 2009 mit Überschusseinspeisung, dadurch Minimierung der ständig steigenden Stromkosten

  • Welche Einspeisevergütung erhalte ich pro eingespeister kWh?

    Seit dem 1, Januar 2004 gilt das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). Darin werden PV-Anlage bzgl. der Einspeisevergütung wie folgt behandelt:
    Die Einspreisevergütung hängt von drei Faktoren ab:
    1 .Systemgröße
    2. der Art und Weise wie das System auf dem Gebäude installiert ist
    3. Jahr der Installation
    Die Einspeisevergütung ist gültig für das Installationsjahr +20 Jahre.

  • Soll ich meine Anlage versichern?

    Die Photovoltaikanlage sollte zwingend von einer Photovoltaikversicherung abgedeckt werden. Wir raten von einer Integration der Photovoltaikanlage in die Gebäudeversicherung ab, da Schäden durch Tierverbiss, durch Herstellungsfehler z.B. bei Dachhaken, Schienen etc, auftreten, in den meisten Fällen nicht abgedeckt sind. Weiterhin muss der Wiederbeschaffungswert und nicht der Zeitwert versichert sein. Wir vermitteln Ihnen gern einen leistungsfähigen Photovoltaikanlagenversicherer.

  • Sollte ich meine Anlage gegen Blitzschlag sichern?

    Photovoltaik-Anlagen sind mit ihrer exponierten Aufstellung auf Gebäudedächern und mit ihrer großflächigen Ausdehnung besonders durch direkte und indirekte Blitzeinwirkungen gefährdet.
    Da diese Photovoltaik-Anlagen mit den elektrischen Anlagen im Gebäude verbunden sind, können Blitzeinwirkungen auch im Innern des Gebäudes ausgedehnte Folgen haben. Die Richtlinie 2010 „Risikoorientierter Blitz- und Überspannungsschutz für Objekte“ des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft ordnet einem Gebäude mit einer PV-Anlage den Gefährdungspegel III zu, d.h. es ist eine Blitzschutzanlage der Schutzklasse III mit Überspannungsschutz-Maßnahmen vorzusehen. Falls keine Überspannunsschutzmaßnahmen vorgesehen werden, erlauben sich die Versicherer ein Beitragsaufschlag zu erheben.

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Berger Erneuerbare Energie
Kirchenweg 11, D-97292 Holzkirchen
Tel: +49 (0) 9369 99272
Fax: +49 (0) 9369 99271
Mobil: + 49 (0) 171 5765609

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